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Nationalrat will Zugang zur «Pille danach» erleichtern

Nationalrat will Zugang zur «Pille danach» erleichtern – Bundesrat widerspricht

29.04.2026, 17:3829.04.2026, 17:39
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Die Pille danach ist in der Schweiz seit 2002 rezeptfrei erhältlich – nun soll der Zugang noch stärker erleichtert werden. (Symbolbild)Bild: Shutterstock

Notfallverhütungsmittel – gemeinhin als «Pille danach» bezeichnet – sollen künftig ohne Beratungsgespräch zugänglich sein. Das fordert der Nationalrat. Er hat eine entsprechende Motion am Mittwoch deutlich angenommen.

GLP-Fraktionschefin Corina Gredig (ZH) schlägt eine Herabstufung von sogenannten Notfallkontrazeptiva in eine tiefere Abgabekategorie vor. Eine Mehrheit in der grossen Kammer unterstützt das Anliegen. Mit 113 zu 73 Stimmen bei 2 Enthaltungen sagte sie Ja zur Motion. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist der Zugang zur «Pille danach» in der Schweiz stärker reguliert. Zwar ist sie seit 2002 rezeptfrei erhältlich. Apotheken sind jedoch verpflichtet, vor der Abgabe ein Beratungsgespräch durchzuführen und ein Formular ausfüllen zu lassen.

Gredig kritisiert dieses «obligatorische Gespräch über intime Details», wie sie im Rat sagte. Die bestehenden Formulare und Gespräche seien für Frauen eine Hürde, würden abschreckend wirken und seien oft mit Scham behaftet. Es gehe nicht um eine ideologische Grundsatzfrage, sondern um den praktischen Zugang zu einem Medikament in einer Notfallsituation.

«Jede mündige Frau soll frei und ohne unnötige Barrieren entscheiden können, ob sie die Pille einnehmen will oder nicht», sagte Gredig. Eine staatliche Bevormundung sei nicht angezeigt. Eine Abgabe der «Pille danach», beispielsweise in Drogerien, solle möglich sein. Die Risikolage sei überschaubar.

Bundesrat warnt vor Lockerungen

Bei diesem Punkt hakte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider ein: Bei Notfallkontrazeptiva handle es sich um hochwirksame Arzneimittel, die erhebliche Nebenwirkungen und mit zahlreichen anderen Arzneimitteln Wechselwirkungen haben könnten, sagte sie. Deshalb sei es aus Gründen der Patientinnensicherheit unerlässlich, dass vor der Anwendung ein Beratungsgespräch durch eine Medizinalperson durchgeführt werde.

Das deckt sich mit einem Bundesgerichtsurteil (BGE 151 II 323). Demnach ist das Fachgespräch mit einer Apothekerin oder einem Arzt zum «Schutz der Anwenderin» weiterhin notwendig. So könne abgeklärt werden, ob und welches Präparat für die Anwenderin geeignet sei. Das Wissen für ein solches Gespräch fehle Drogistinnen, erklärte das Bundesgericht.

Das Beratungsgespräch dürfe keine Hemmschwelle sein, sagte Baume-Schneider weiter. Es solle sicherstellen, dass das am besten geeignete Notfallkontrazeptivum abgegeben werde. Darüber hinaus böten Apotheken im Gegensatz zu Drogerien auch an Wochenenden und Feiertagen einen Notfalldienst an und garantierten damit die ununterbrochene Versorgung mit solchen Medikamenten. (sda)

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